AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse, welche sowohl mündlich als auch schriftlich zwischen Hendrik Stowasser und dessen Auftraggebern zustande kommen.

 

2. Entstehen eines Vertrages.

Verbindliche Verträge zwischen Hendrik Stowasser und den Auftraggebern entstehen entweder


1. durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes, hierunter fallen auch Telefax und Email.

oder

2. durch mündlich oder fernmündlich getroffene Vereinbarungen, welche in der konkret übereinstimmenden Aussage münden, dass Hendrik Stowasser die musikalische und moderierende Ausgestaltung einer genau zu benennenden Veranstaltung des Auftraggebers durchführen soll

oder

3. durch einen schriftlichen Vertrag

 

3.Vertragsrücktritt

 

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich.

Hierbei werden folgende Ausfallkosten berechnet:

-Rücktritt bis 1 Kalendermonat vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: 0,00 €

- Rücktritt unter einem Kalendermonat bis 14 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gage

-Rücktritt unter 14 Tage bis 7 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Gage

Bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gage.

Die Rücktrittsgebühr wird nicht erhoben, wenn Hendrik Stowasser einen Auftrag für den selben Termin anstelle der ursprünglichen Veranstaltung ausführen kann und dieser Auftrag Hendrik Stowasser finanziell nicht schlechter stellt als die ursprüngliche Veranstaltung.

Die Rücktrittsgebühr entfällt bei nachfolgenden Gründen:

-  Krankheit

-Unfall

- Todesfall

Ein Rücktritt vom Vertrag durch Hendrik Stowasser ist bei nachfolgenden Gründen möglich:

-Krankheit 

-Unfall

-Todesfall

Hierdurch entsteht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Entschädigung.

 

Ausdrücklich ausgeschlossen von o.g. Regelung sind Rücktrittsgründe, welche sich lediglich aus einer subjektiven Unmöglichkeit oder Unmöglichmachung seitens des Auftraggebers ergeben.

Hierzu zählen insbesonders:

- Absage der Veranstaltung wegen nicht möglicher Nutzung der vertraglich vereinbarten Lokalität. 

Hierzu zählt auch, wenn sich diese nicht in Deutschland befindet und diese nur deswegen nicht genutzt werden kann, weil der für die dortige Region zuständige Gesetzgeber durch Vorschriften die Nutzung der Lokalität allein dadurch verhindert, dass dem Auftraggeber und/ oder dessen Gästen der Grenzübertritt verwehrt wird.

-Absage der Veranstaltung wegen selbst auferlegter  Vorsichtsmaßnahmen ohne das Vorhandensein konkreter gesetzgeberischer Anweisungen bzw. Vorschriften (z.B. Veranstaltungsverbote, Katastrophenschutz etc.).

 

In diesen Fällen gelten folgende Ausfallkosten:

-Rücktritt bis 1 Kalendermonat vor Veranstaltungsbeginn: 50,00 % der vereinbarten Gage

-Rücktritt unter einem Kalendermonat bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Gage

-Rücktritt ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gage

 

 

4. Haftung für Sach- und Personenschäden

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit die Schäden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Hendrik Stowasser verursacht wurden.

Für Schäden an der Veranstaltungstechnik von Hendrik Stowasser, welche von Gästen oder anwesendem Personal vor, während und nach der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

Sofern Hendrik Stowasser durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt) die vereinbarten Leistungen nicht oder nur in geringerem Ausmaß erbringen kann, besteht für den Auftraggeber kein Rücktrittsrecht, kein Anspruch auf Schadenersatz und auch kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Dies gilt insbesonders für Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromschwankungen, Stromausfall,

Betriebsstörung am Veranstaltungsort.

 

5. Gebühren und Genehmigungen

Der Auftraggeber ist für die korrekte Anmeldung und Abführung evtl. anfallender Gebühren (GEMA) zuständig.

Dies entfällt im Regelfall bei Privatveranstaltungen.

 

6. Ablauf und Gestaltung der Veranstaltung

Hendrik Stowasser steht die Art der Ausgestaltung der Veranstaltung prinzipiell frei. 

Dies allerdings unter Beachtung der vorher mit dem Auftraggeber besprochenen Vereinbarungen.

 

Alle hier nicht konkretisierten Punkte wie z.B. Art der Bezahlung, Dauer der Veranstaltung, Gagenhöhe, Übernachtungen, zusätzliche Kosten werden individuell einzelvertraglich geregelt.

 

7. Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand gilt ausdrücklich und ausnahmslos das Amtsgericht Chemnitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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